Baustellendokumentation
Die vielen Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern binden ungeheuer viele Arbeitskapazitäten auf beiden Seiten. Viele dieser Streitpunkte könnten vermieden werden, wenn die Bauunternehmen sich endlich zu einer präziseren Dokumentation der Bauprojekte entschließen könnten. So stellte sich die "Bau-Vergangenheit" aber eh und je dar, denn es dauerte viele Jahre bis die Mehrzahl der Bauunternehmen sich dazu entschlossen hatte, z.B. eine Arbeitsvorbereitung, eine Arbeitskalkulation oder einen Soll-Ist-Vergleich einzuführen.
Maschinentechnik
Die auf der Baustelle eingesetzte Maschinentechnik und alle Geräte stehen natürlich in Abhängigkeit zu den jeweiligen Bauwerken, die erstellt werden sollen. In früheren Jahren verfügten die Unternehmen über große Bauhöfe und eine technisch versierte Maschinentechnische Abteilung, die entweder von einem Bauingenieur oder einem Maschinenbau-Ingenieur geführt wurde. Dazu gehörte natürlich in großem Umfang auch eine beträchtliche LKW-Flotte, insbesondere in Sparten wie dem Tief- und Straßenbau und dem Erdbau.
Material
Ein Bauwerk entsteht hauptsächlich aus dem Zusammenwirken der drei "großen Ms", Menschen, Maschinen und Material. Die bestmögliche Kombination aus diesen drei Komponenten ergibt, baubetriebswirtschaftlich gesehen, den größten Ertrag. Strukturell gesehen besitzen im Hochbau Stahl, Beton, Steine und Dämmstoffe sowie - gelegentlich - auch Betonfertigteile den größten mengenmäßigen Anteil an einem Bauwerk, was auch eine Wertanalyse bestätigen würde.
Qualität und Termine
Bauqualität ist neben der Termintreue und Kostenzuverlässigkeit ein wichtiges Akquisitionsargument für die Zukunft und zugleich eine durch die Ausschreibungsunterlagen eines Bauprojektes definierte Garantieverpflichtung. Die Überwachung einer mit dem Bauherrn vereinbarten Bauqualität zeigt sich allerdings mit zunehmender Zahl von GU- und GÜ-Vergaben von zunehmenden Schwierigkeiten bestimmt, denn schlielich garantieren GU und GÜ auch die Qualität der Nachunternehmer.
Generalübernehmer
Ein Generalübernehmer (GÜ) übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines Gesamtbauwerkes, ohne dass er eine eigene Bauleistung erbringt. Alle Bauleistungen werden von ihm an Nachunternehmer weiter beauftragt, wobei er ebenso für die Gesamtleistung haftet wie der Generalunternehmer. Die Eigenleistung des GÜs besteht in Planuns- und Koordinierungsarbeiten, für die er einen sogenannten GÜ-Zuschlag (Honorar) erhält, dass im Markt derzeit etwa zwischen 8 - 15 % der Gesamtleistung schwankt (auch abhängig von der Auftragsgröße).
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines gesamten Bauwerkes (meistens in schlüsselfertiger Bauweise), wobei er eigene Bauleistungen, z.B. in Form von Rohbauarbeiten) erbringt und die übrigen Gewerke (Bauteilleistungen) an Nachunternehmer vergibt. Dabei haftet der GU dem Bauherrn gegenüber für die eigenen und die Leistungen der Nachunternehmer. Durch diese neue Organisationsform der Bauausführung haben sich die Arbeitsfelder aller an der Erstellung des Bauwerkes Beteiligten stark verändert.
Nachunternehmer
Als Nachunternehmer bezeichnet man einen Auftragnehmer, der für einen Generalunternehmer (GU) oder einen Generalübernehmer (GÜ) Bauleistungen (Gewerke) übernimmt, die er in einer abgeschlossenen technischen Einheit ausführt und in voller Haftung gegenüber GU oder GÜ. Der Nachunternehmer besitzt kein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber und haftet folgerichtig ausschließlich dem GU oder GÜ, nicht dem eigentlichen Auftraggeber des Gesamtauftrages.
Einzelvergabe
Als in der Nachkriegszeit die Bauwirtschaft wieder in Schwung kam und den Wiederaufbau begann, verlief die Bautätigkeit in bis dahin klassischem Sinne, d.h. Ausschreibung eines Ingenieur- oder Architekturbüros im Auftrag des Bauherrn in Form von Einzelleistungen (Einzelgewerke). In dieser Zeit gab es vorwiegend "Bauspezialisten" für Rohbau, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten, Malerarbeiten etc., soweit es den Hochbau betrifft.
Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Bauunternehmen (ARGE) entsteht meist aus einer Bietergemeinschaft während der Auftragsbeschaffungsphase. Es kommt aber auch vor, dass der Auftraggeber aus unterschiedlichsten Gründen besonderen Wert auf die Bildung einer ARGE legt, obwohl diese in der Auftragsbeschaffungsphase noch im scharfen Wettbewerb miteinander lag. Während man die Funktionen Generalübernehmer und Generalunternehmer lediglich als Organisationsformen der Auftragsabwicklung sehen kann, besitzt die Arbeitsgemeinschaft eine eigene Rechtsform der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)", wodurch sie handels- und steuerrechtlich verpflichtet ist, jährlich zu bilanzieren.
Projektleitung
In der Vergangenheit unterstand der Bauleiter in der Regel einem Oberbauleiter, der wiederum einem Spartenleiter, Technischen Leiter oder der Geschäftsführung/Vorstand hierarchisch untergeordnet war.Mit der Zeit bekam aber die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) im Hochbau eine wachsende Bedeutung, so dass der in der HOAI geführte Projektleiter den Oberbauleiter, vor allem im Hochbaubereich mehr und mehr ablöste. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die HOAI auch den Leistungs- bzw. Verantwortungsumfang des Projektleiters deutlich umfangreicher definiert als die (dort nicht notierte) Leistung des Oberbauleiters. (siehe auch HOAI 5, § 31)
Bauleitung
Bauleiter (siehe auch Führungskräfte/Anforderungsprofile) trifft man in allen Sparten neuzeitlichen Bauens an.Sie bilden, wie schon beschrieben, das Bindeglied zwischen dem Polier auf der Baustelle und dem Bauunternehmen. Der Bauleiter erhält vom Polier alle Anforderungen in Bezug auf Personal, Maschinentechnik und benötigtem Material. Er führt das Management der Baustelle, und man könnte ihn auch als Unternehmer im Unternehmen bezeichnen, da - bei sorgfältiger Vorarbeit - auf der Baustelle das Geld gewonnen oder verloren wird.
Polier
Die Position des Poliers einer Baustelle gehört zu den wichtigsten Positionen in einem Bauunternehmen, obwohl sie oft etwas im Schatten der Bauleitung steht. Der Polier bildet sozusagen das Bindeglied zwischen der Baustelle, auf welcher alle technischen Vorgänge initiiert und koordiniert werden, und dem durch den Bauleiter repräsentierten Bauunternehmen. Poliere findet man sowohl im Hoch- und Ingenierubau, als auch im Tiefbau. Im Straßen- und Tiefbau wurden sie in der Vergangenheit als Schachtmeister bezeichnet, eine inzwischen überholte Bezeichnung, da man heute in allen relevanten Bausparten nur noch vom Polier spricht.
Baustellencontrolling
Unter Baustellencontrolling versteht man die ständige Überwachung eines Bauprojektes in Bezug auf Qualität, Termine und Kosten. Baustellencontrolling bezieht sich im Gegensatz zum deutlich weiter gefassten Projektcontrolling auf Bauherrnseite immer auf die Auftragnehmer- also auf die Seite des ausführenden Unternehmens, GUs oder GÜs. Qualitätsanforderungen, die in den Vorbedingungen und/oder den Leistungsbeschreibungen definiert sind, werden an diesen Vorgaben gemessen und überprüft.
Gutachten
Zur Errichtung eines Bauwerkes gehören in der Regel Gutachten, zu deren Einholung der Bauherr (Auftraggeber) oder z..B. ein Generalübernehmer (Auftragnehmer) (es kommt auf den Vertragsinhalt an) entweder gesetzlich oder aufgrund eines geschlossenen Bauvertrages verpflichtet ist. Dabei unterscheidet man Gutachten, die einerseits in der Planungs- und andererseits in der Bauphase erstellt werden, um beispielsweise Bodenverhältnise oder Bauwerte und Baumängel beschreiben.
Nachtragsmanagement
Unter einem Nachtragsmanagement versteht man die Behandlung von Zusatzleistungen des Auftragnehmers, welche nicht im Bauvertrag bzw. im geschuldeten Bau-Soll erfasst wurden. Es betrifft also sowohl die Auftragnehmer, als auch die Auftraggeber sowie die Nachunternehmer und Generalüber- und -unternehmer. Das heißt auch, dass jede Leistung, die nicht im Bauvertrag erfasst wurde oder werden konnte, im Zuge von Nachtragsverhandlungen zu einer Kostenerhöhung bzw. Baupreisnachforderung führt.