Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Baustellencontrolling

Fortsetzung

Termine werden aufgrund zwischen AG und AN verabschiedeter Bauzeitenpläne, die aus Risikogründen für beide Seiten auch als Bestandteil des Bauvertrages deklariert werden müssen, überprüft. In erster Linie wird aber beim Baustellencontrolling an das Kostenmanagement im Rahmen des Soll-Ist-Vergleiches gedacht, dessen "Soll" sich aus den Zahlen der Arbeitskalkulation ergibt und dessen "Ist" die entsprechend Angebot bewertete Leistungsmeldung darstellt. Abweichungen, die sich aus diesem monatlich fortgeschriebenen Soll-Ist-Vergleich ergeben, hat der Bauleiter zu erklären und zu kommentieren und sich schließlich darum intensiv zu bemühen, negative Abweichungen, die zu Verlusten führen, im Verlaufe der Bauzeit durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
In Zeiten schlechter Konjunktur und einem niedrigen Baupreisniveau kann es auch bereits vor Baubeginn aus marktstrategischen Gründen zu einer Unterkalkulation kommen. Um hier noch einen Ausgleich zu finden oder drohende Verluse zu minimieren, ist der Bauleiter in besonderem Maße gefordert.