Nachunternehmervergaben
Im weiteren Zuge der eigenen Auftragshereinnahme müssen GU und GÜ auch die Vergabe der Bauleistungen vornehmen, die von Nachunternehmern zu leisten sind. Im Ingenieurtiefbau können dies z.B. Spezialtiefbauleistungen (u.a. Pfahlgründungen, Injektionen, Anker) sein, im infrastrukturellen Tief- und Straßenbau z.B. das Fugenschneiden und Vergießen, im Erdbau z.B. Abdichtungen oder im Schlüsselfertigen Hochbau eine Vielzahl von Einzelgewerken wie z.B. Dachdecker- oder Malerarbeiten.
Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung (Phase 5 der Objektplanung nach § 15 HOAI) beschäftigt sich mit der Ausarbeitung und Präzisierung der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) sowie 4 (Genehmigungsplanung). Die HOAI spricht von einer Durcharbeitung der Ergebnisse dieser Leistungsphasen unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B. der TGA-Planer) bis zur ausführungsreifen Lösung.
Projektsteuerung
Die Projektsteuerung bildet das Herzstück eines mordernen Baustellenmanagements. Sie ist darauf gerichtet, alle Ziele eines Projektes in der Umsetzung zum Objekt bestmöglich zu erreichen und ihnen gegebenenfalls die Wege zu bahnen, indem Fehler in der Projektstruktur behoben werden.Die Projektsteuerung und ihre Aufgaben werden in § 31 der HOAI (siehe auch Projektleitung) beschrieben. In der Praxis werden sie manchmal verwechselt, weil der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) versucht hat, das Leistungsbild über die HOAI hinausgehend zu erweitern.
Projektcontrolling
Für den Begriff des Projektcontrollings existiert bisher keine schlüssige einheitliche Definition. Da Projektcontrolling sowohl auf Auftraggeber- (AG) als auch auf Auftragnehmerseite (AN) stattfinden kann, zeigen sich in der Praxis unterschiedliche Schwerpunkte der Controllingarbeit. So wird der Begriff auf AG-Seite meist umfassender ausgelegt als auf AN-Seite. Schließlich überwacht der Bauherr mit seinem Controlling auch sämtliche Projektparameter einer bestimmten vorher festgelegten Projektstruktur, nicht nur etwa die Kostensituation (Rechnungen des AN) im Vergleich zu den Sollansätzen.
Arbeitskalkulation
Ein Bauwerk muss, bevor es angeboten und gebaut werden kann, zu irgendeinem Zeitpunkt der Ausschreibung vorkalkuliert werden. Zu jenem Zeitpunkt geht der Kalkulator von bestimmten Annahmen aus, die sich u.a. auf den in der Ausschreibung genannten voraussichtlichen Baubeginn beziehen. So müssen nicht nur die Lohnkosten und Materialpreise zum Zeitpunkt der Vorkalkulation, sondern auch zum Zeitpunkt des Baubeginns zuverlässig eingeschätzt werden oder - bei Unsicherheit - entsprechende Sicherheitszuschläge gebildet werden.
Arbeitsvorbereitung
Alles, was in der Angebotskalkulation als Annahmen zu Qualitäten, Mengen und Terminen getroffen wurde, muss nun in der Phase der Arbeitsvorbereitung disponiert werden, damit es grundsätzlich und termingetreu bei der Ausführung auf der Baustelle zur Verfügung steht.Schalungs- und Bewehrungspläne müssen z.B. angefertigt, die Baustelleneinrichtung muss nicht nur aufgelistet,sondern die Aufstellung der Geräte (z.B. Krananlagen)auf der zur Verfügung stehenden Baustellenfläche genau positioniert werden, damit im späteren Bauablauf keine Behinderungen entstehen; eine Baugeräteliste muss ebenso erstellt werden wie ein Einsatzplan für das Baustellenpersonal.