Betreiberimmobilien
Wenn es sich um komplexe, spezielle Immobilienstrukturen handelt, so werden diese oft über Betreibermodelle betrieben. Allerdings müssen diese Modelle gegenüber dem Center- und Immobilien-Management abgegrenzt werden, wie später noch zu zeigen sein wird. Die Immobilien werden für eine bestimmte Art von Nutzungen konzipiert und gebaut und - nach Fertigstellung - an die dafür vorgesehenen Betriebe übergeben, die mit dem Investor einen Betreibervertrag schließen. Typische Immobilien mit Betreibercharakter sind z.B. Flughäfen, Kliniken, Parkhäuser, Hotels, Kinos, Freizeitparks, Sportanlagen oder Bäder.
Immobilienbestand Handel
Beim Bau und bei der Bestandsverwaltung von Handelsimmobilien unterscheidet man Immobilien, die im eigenen Bestand geblieben sind, und Immobilien, die nach Fertigstellung verpachtet wurden. Die meisten der großen Filialisten haben auch Objekte im eigenen Bestand behalten, also für sich selbst gebaut. Die Mehrzahl der errichteten Gebäude befinden sich allerdings im Eigentum von Investoren, die sich auf diese Immobilienart konzentriert haben.
Immobilienbestände Investoren
Unter einem Investor versteht man in der Immobilienwirtschaft einen Anleger, der sein Geld / Kapital in verschiedenartigen Immobilien anlegt. Welche Immobilienarten der Investor bevorzugt, kann sehr unterschiedlich sein. Bei den Anlageentscheidungen, spielen "Bauch", Verstand, Neigungen und Interessen eine bedeutende Rolle - entweder jeweils einzeln oder alle in einer Mischung zusammen. So gibt es Investoren, die nur an Wohnungsbau interessiert sind, andere wieder bevorzugen Handelsimmobilien und ein Dritter investiert gern in Geschäfts- und Verwaltungsgebäude (Büros). Selbstverständlich geht es bei der Anlage in Immobilien nicht um eine reine Eigenkapitalfinanzierung / Anlage, sondern auch ein sehr vermögender Investor bedient sich fast immer einer in irgendeiner Form strukturierten Finanzierung, die aus Eigen- und Fremdkapital besteht.
Immobilien-Bestand der öffentlichen Hände
Der Immobilienbestand der "öffentlichen Hände, also Bund, Länder und Gemeinden, entspricht dem sogenannten Volksvermögen, gehört also tatsächlich allen deutschen Bundesbürgern. Demgegenüber steht die Staatsverschuldung, die derzeit ca. 2,3 Billionen Euro beträgt. Schulden und Vermögen der Bundesrepublik Deutschland sind also nur dann ausgeglichen zu bilanzieren, wenn die Werthaltigkeit der Bauwerksbestände / Immobilienbestände in der Vergangenheit durch eine nachhaltig durchgeführte Instandhaltung gesichert wurde sowie dem technischen Zustand angemessene Sanierungen durchgeführt wurden. Wie wir alle wissen, ist dies, z.B. bei den Brücken, nicht der Fall gewesen.