Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Nachtragsmanagement

Fortsetzung

Daraus ergibt sich in der Praxis ein hartes "Tauziehen" zwischen AG und AN und schließlich - sofern eine Einigung der Beteiligten im Rahmen von Verhandlungen nicht erzielt werden kann -  eine sich ständig erhöhende Zahl von Rechtsstreitigkeiten, die über auf das Baurecht spezialisierte Anwaltskanzleien und die zuständigen Gerichte ausgetragen werden müssen und sich nicht selten über Jahre hinschleppen - bis zu ihrer endgültigen Klärung.



Aufgrund der hohen vertraglichen und baubetrieblichen Komplexität moderner Bauprojekte kommt es häufig zu zusätzlichen und geänderten Leistungen sowie insbesondere zu gestörten Bauabläufen. Letztgenannte werden auch unter dem Begriff "Behinderung" zusammengefasst. Beispielsweise ist das Grundstück noch nicht frei geräumt und das Unternehmen kann dadurch seine Baustelleneinrichtung nicht platzieren (Krane, Container, Anschlüsse etc.). Auch der Zugang kann länger blockiert sein als der zwischen AG und AN abgestimmte  Bauzeitenplan dies vorsah oder die Ausführungspläne werden nicht rechtzeitig  oder nur "kleckerweise" übergeben, so dass der Bauzeitenplan und die darin befindlichen Abstimmungsnotwendigkeiten (z.B. Nachunternehmer, Material etc.) durcheinander geraten. Ferner führen  bauseits vorgenommene Änderungen der Planung zu Mehrkosten der Unternehmen, welche diese natürlich über Nachtragsrechnungen, die sich preislich auf die vertraglich vereinbarten Kalkulationen beziehen, gegenüber dem Auftraggeber geltend machen dürfen.
Nicht selten besitzen Bauprojekte eine so komplexe Struktur, dass ein separates Nachtragsmanagement nötig wird, um im Rahmen der Anspruchsermittlung und -darlegung sämtliche Aspekte bzgl. der Kalkulation, des Baubetriebes sowie der vertraglichen bzw. rechtlichen Situation zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Anspruchsdarlegung kann das Nachtragsmanagement in vielen Fällen  nicht mehr allein vom unternehmensseitigen Baustellenmanagement bewältigt werden kann. Dann wird externe Fachkapazität von Ingenieurbüros benötigt, die sich zum einen u.a. auf das Erkennen von Störungssachverhalten sowie das Ermitteln und Darlegen von Ansprüchen auf gesonderte Vergütung fokussieren, zum anderen auch bei der Gestaltung der Angebotskalkulation, der Baustellendokumentation sowie der Termin- und Leistungskontrolle als wesentliche Bausteine einer erfolgreichen Nachtragsdurchsetzung beraten und unterstützen. Zu diesen Spezialisten für Nachtragsmanagement gehören auch  die beratenden Ingenieure XXX aus YYY, deren Gesellschafter über eine langjährige Erfahrung im Baumanagement der Praxis verfügen.

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