Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Generalübernehmer

Ein Generalübernehmer (GÜ) übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines Gesamtbauwerkes, ohne dass er eine eigene Bauleistung erbringt. Alle Bauleistungen werden von ihm an Nachunternehmer weiter beauftragt, wobei er ebenso für die Gesamtleistung haftet wie der Generalunternehmer. Die Eigenleistung des GÜs besteht in Planuns- und Koordinierungsarbeiten, für die er einen sogenannten GÜ-Zuschlag (Honorar) erhält, dass im Markt derzeit etwa zwischen 8 - 15 % der Gesamtleistung schwankt (auch abhängig von der Auftragsgröße).

Generalunternehmer

Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt den Auftrag zur Erstellung eines gesamten Bauwerkes (meistens in schlüsselfertiger Bauweise), wobei er eigene Bauleistungen, z.B. in Form von Rohbauarbeiten) erbringt und die übrigen Gewerke (Bauteilleistungen) an Nachunternehmer vergibt. Dabei haftet der GU dem Bauherrn gegenüber für die eigenen und die Leistungen der Nachunternehmer. Durch diese neue Organisationsform der Bauausführung haben sich die Arbeitsfelder aller an der Erstellung des Bauwerkes Beteiligten stark verändert.

Nachunternehmer

Als Nachunternehmer bezeichnet man einen Auftragnehmer, der für einen Generalunternehmer (GU) oder einen Generalübernehmer (GÜ) Bauleistungen (Gewerke) übernimmt, die er in einer abgeschlossenen technischen Einheit ausführt und in voller Haftung gegenüber GU oder GÜ. Der Nachunternehmer besitzt kein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber und haftet folgerichtig ausschließlich dem GU oder GÜ, nicht dem eigentlichen Auftraggeber des Gesamtauftrages.

Einzelvergabe

Als in der Nachkriegszeit die Bauwirtschaft wieder in Schwung kam und den Wiederaufbau begann, verlief die Bautätigkeit in bis dahin klassischem Sinne, d.h. Ausschreibung eines Ingenieur- oder Architekturbüros im Auftrag des Bauherrn in Form von Einzelleistungen (Einzelgewerke). In dieser Zeit gab es vorwiegend "Bauspezialisten" für Rohbau, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten, Malerarbeiten etc., soweit es den Hochbau betrifft.

Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

Eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Bauunternehmen (ARGE) entsteht meist aus einer Bietergemeinschaft während der Auftragsbeschaffungsphase. Es kommt aber auch vor, dass der Auftraggeber aus unterschiedlichsten Gründen besonderen Wert auf die Bildung einer ARGE legt, obwohl diese in der Auftragsbeschaffungsphase noch im scharfen Wettbewerb miteinander lag. Während man die Funktionen Generalübernehmer und Generalunternehmer lediglich als Organisationsformen der Auftragsabwicklung sehen kann, besitzt die Arbeitsgemeinschaft eine eigene Rechtsform der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)", wodurch sie handels- und steuerrechtlich verpflichtet ist, jährlich zu bilanzieren.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.