Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Immobilien-Bestand der öffentlichen Hände

Fortsetzung

Die öffentlichen Hände sind Eigentümer von Hoch- und Tiefbaubau- bzw. Infrastukturbauwerken. Grundsätzlich kann man sich das so vorstellen, dass praktisch alle Bürger unseres Staates die öffentlichen Bauwerke nutzen können und dürfen. Darüber denken wir wenig nach, wenn wir über Straßen oder Brücken fahren oder der gewerbliche und touristische Schiffsverkehr Flüsse und binnenländische Kanäle befährt, die vom Bund zu diesen Zwecken gebaut und unterhalten werden. Die Unterhaltung liegt bei Bundes- und Landesbehörden (Wasser- und Schiffahrtsämter, Straßenbauämtern wie Straßen NRW o.a.).
Auch Städte und Gemeinden verfügen über Infrastrukturvermögen oder Beteiligungen, die man bautechnisch betrachtet dem infrastrukturellen Tiefbau und dem Ingenieurtiefbau zurechnen muss. Da ist etwa das städtische Kanalnetz, dessen Neubau und Unterhaltung inzwischen vielerorten in eine Gesellschaft mit städtischer Beteiligung ausgelagert worden sind (Outsourcing). Währenddessen befanden und befinden sich die Wasser- und Gasleitungsnetze traditionell eher und seit jeher in stadteigenen Gas- und/oder Wasserwerken. Hier und dort sind manchmal noch neben den großen "Oligopolisten" (Stromversorger) auch städtische Elektrizitätswerke anzutreffen, und inzwischen haben sich die großen Stromversorger aowohl in das Gas- als auch in das Wassergeschäft "eingekauft"!
Anders liegt die Sache im Hochbau der öffentlichen Hände. In diesen Bauwerken arbeiten alle Administrationen von Bund, Ländern und Gemeinden und die Bundesbürger sind dort regelmäßig anzutreffen, weil sie bei den Ämtern irgendwelche Angelegenheiten zu erledigen haben. Es liegt demnach eine typische Eigennutzung der Immobilien vor wie sie z.B. auch im industriellen oder anderen Bereichen vorkommt. Es handelt sich also um Bundesbauten wie das Kanzleramt oder die Immobilien, welche andere Ministerien oder Bundesämter beherbergen. Auch Schloss Bellevue, der Amtssitz des Bundespräsidenten, gehört ebenso dazu wie etwa der "Petersberg" als Unterbringung für Staatsgäste.
Bei den Landesbehörden finden wir vornehmlich die Gebäude des Landtages und der Landesbehörden, Finanzämter, Gerichtsgebäude und Justizvollzugsanstalten, Gebäude der Polizei usw..
Bei den Kommunen denkt man natürlich sofort an Rathäuser mit allen Nebengebäuden, die jedoch im Einzelfall zusätzlich angemietet sein können, oder an städtische Pflegeheime und Krankenhäuser sowie schließlich an Grund- und weiterführende Schulen, wobei die Bildung grundsätzlich Landesangelegenheit ist.
Einen Sonderfall stellen die städtischen Beteiligungen dar, weil über diese natürlich auch etliches Teileigentum generiert wird. Dies sind in Bezug auf Hochbau-Bauwerke vornehmlich Beteilgungen an Wohnungsbaugesellschaften, Volkshochschulen oder Gebäude mit kultureller Nutzung wie Museen, Theater- und Konzerthäuser. Die Bewirtschaftung, Instandhaltung und Pflege aller Einrichtungen entspricht dabei natürlich den speziellen Anforderungen der jeweiligen Gebäudearten und -nutzungen!

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