Arbeitskalkulation
Ein Bauwerk muss, bevor es angeboten und gebaut werden kann, zu irgendeinem Zeitpunkt der Ausschreibung vorkalkuliert werden. Zu jenem Zeitpunkt geht der Kalkulator von bestimmten Annahmen aus, die sich u.a. auf den in der Ausschreibung genannten voraussichtlichen Baubeginn beziehen. So müssen nicht nur die Lohnkosten und Materialpreise zum Zeitpunkt der Vorkalkulation, sondern auch zum Zeitpunkt des Baubeginns zuverlässig eingeschätzt werden oder - bei Unsicherheit - entsprechende Sicherheitszuschläge gebildet werden.
Arbeitsvorbereitung
Alles, was in der Angebotskalkulation als Annahmen zu Qualitäten, Mengen und Terminen getroffen wurde, muss nun in der Phase der Arbeitsvorbereitung disponiert werden, damit es grundsätzlich und termingetreu bei der Ausführung auf der Baustelle zur Verfügung steht.Schalungs- und Bewehrungspläne müssen z.B. angefertigt, die Baustelleneinrichtung muss nicht nur aufgelistet,sondern die Aufstellung der Geräte (z.B. Krananlagen)auf der zur Verfügung stehenden Baustellenfläche genau positioniert werden, damit im späteren Bauablauf keine Behinderungen entstehen; eine Baugeräteliste muss ebenso erstellt werden wie ein Einsatzplan für das Baustellenpersonal.