Betreiber / Betrieb
Fortsetzung
Oft fallen im Bereich der privaten Auftraggeber die Eigentümer- und Betreiberfunktion zusammen, wenn z.B. eine Kirchengemeinde ein Pflegeheim baut und nachfolgend betreibt. Auch Wohnungsbaugesellschaften bauen und betreiben die gebauten Wohnungen selbst. Immer häufiger jedoch fallen diese Funktionen auseinander, weil der Eigentümer/Investor aus verschiedenen Gründen kein Interesse daran hat, selbst zu betreiben. Es ist seine Philosophie, zu investieren und eine gute Rendite zu erzielen, nicht aber, sich mit dem Betrieb der Immobilie "abzumühen"!
Innerhalb der Immobilienwirtschaft werden bestimmte Immobilienobjekte auch als Betreiberimmobilien bezeichnet. Man unterscheidet z.B. bei einem Hotelobjekt, dem ein Betreibervertrag zwischen Hotelbetreiber und Investor zugrunde liegt, zwischen einem Pacht- und einem Managementvertrag. Mit einem Pachtvertrag übernimmt der Hotelbetreiber das volle wirtschaftliche Risiko des Hotelbetriebes und zahlt an den Investor eine jährliche Pacht, die auch aus einem Festpachtanteil und einem umsatzbezogenen variablen Anteil bestehen kann. In einem Managementvertrag verpflichtet sich der Betreiber ohne eigenes wirtschaftliches Risiko gegen ein jährlich vom Investor an ihn zu zahlendes Managementhonorar zum Betrieb der Hotelimmobilie.