Edition Bauwirtschaft

von Prof. Dr. Bernd Witthaus

Ausführungsplanung

Fortsetzung

Mit der Präzisierung nimmt auch der maßstäbliche Fokus zu, d.h. alle endgültigen und vollständigen Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen entsprechen dem Maßstab 1:50, in Einzelfällen auch bis zu 1:1!
Da die ausführenden GUs und GÜs kaum noch eigene planerische Kapazitäten vorhalten, werden meist für die im Rahmen der Verträge zu verantwortenden Ausführungsplanungsarbeiten (Haftung) externe Planungsunternehmen oder Architekturbüros verpflichtet. Anders verhält es sich bei den "öffentlichen Händen" oder bei Industrieunternehmen, welcher normalerweise die Ausführungsplanung selbst erstellen oder extern erstellen lassen und als Vertragsgrundlage mitliefern. Liefert der Auftraggeber die Ausführungsplanung mit, so ergeben sich oft die größeren Lücken für das Nachtragsmanagement. Umgekehrt werden die Nachtragsmöglichkeiten natürlich eingeschränkt, wenn GU oder GÜ die Ausführungsplanung qua Vertrag mitliefern müssen!

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